Jugendschutz
Wir werden und dürfen keine Personen, die nicht volljährig sind, uneingeschränkt beraten.
Die Volljährigkeit richtet sich nach geltendem Recht des jeweiligen Landes, aus dem die Anfrage kommt.
(in Europa meistens mit dem Erreichen des 18 Lebensjahres)
Humanmedizin, Augen, Zahn und sonstige medizinisch notwendige Behandlungen
Jugendliche ab 16 Jahren, werden wir nur mit schriftlichem Einverständnis oder im Beisein der Eltern beraten.
Bei Kindern und Jugendlichen unter 16, werden Beratungen nur mit den erziehungsberechtigten Eltern-Personen geführt.
Schönheitschirurgie und allen verwandten Gebieten
Jugendliche ab 16 Jahren, werden wir nur mit schriftlichem Einverständnis oder im Beisein der Eltern beraten.
Aus ethischen Gründen werden wir keine Beratung für Jugendliche unter 16 Jahren durchführen, auch nicht bei einem Einverständnis der Eltern.